Bescheinigungen durch die Schule / Gültigkeit von PCR Pooltestungen
Liebe Eltern,
in den vergangenen Stunden gab es eine Vielzahl an Fragen bezüglich der Testvorgaben und dazugehörigen Bescheinigungen durch die Schulen.
Hierzu heißt es in der aktuellen Corona Test- & Quarantäneverordnung des Landes NRW (gültig ab 12.01.2022) wie folgt:
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§ 4a Schultestungen
In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den bundesrechtlichen Regelungen und den besonderen Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung statt. Den getesteten Personen ist auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen haben, von der Schule ein Testnachweis nach § 2 auszustellen. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung.
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Quelle: https://www.land.nrw/corona Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 12. Januar 2022 (PDF)
Gemäß dem vorstehenden Auszug aus der Verordnung ist klar geregelt, dass die Schulen den getesteten Personen auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 2 ausstellen müssen.
Des weiteren ist eine Besonderheit für die PCR-Pooltestungen ersichtlich. Grundsätzlich gilt, dass der Zeitpunkt der Testvorname ausschlaggebend dafür ist, wann ein Test die maximalen 24h/48h Gültigkeit erreicht hat. Bei der PCR-Pooltestung gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebisfeststellung. Achten Sie bei den Bescheinigungen darauf, dass der Zeitpunkt der Bekanntgabe aufgeführt wurde. Ggf. können Sie dann eine Testung vom Dienstag am Donnerstag Abend beim Training noch nutzen.
Weitere Änderung der CoronaSchV ab 13.01.2022
Liebe Mitglieder,
liebe Eltern,
das Land NRW hat mit Wirkung zum 13.01.2022 eine weitere Änderung der CoronaSchV beschlossen. Für uns relevant ist nun, dass "geboostere" Personen (also Personen, die bereits Ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben) von der 2G+ Regelung insofern befreit wurden, dass sie keinen aktuellen Negativtest mehr vorlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass zu jeder Trainingseinheit das digitale Impfzertifikat vorgelegt werden muss. Leider sieht man derzeit über die Check App noch nicht, ob jemand "geboostert" wurde. Hierfür ist derzeit noch das Aufrufen des Zertifikates notwendig. Sollten Sie dem jeweiligen Übungsleiter keinen Einblick in Ihr Zertifikat gestatten, müssen Sie uns leider wie gehabt einen aktuellen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24h ist. Auf den Immunkarten und dem Zertifikat in Papierform ist bereits zu erkennen, dass eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Danke für Ihr Verständnis.
Die Regelung für "geboosterte" Teilnehmer gilt für ALLE ANGEBOTE des Vereins. Hierbei ist es egal, ob die "geboosterte" Person ein Kind oder ein Erwachsener ist.
Vielen Dank für Ihre Untestützung!
Neuregelungen zum Trainingsbeginn am 10.01.2022
Liebe Eltern,
liebe Mitglieder,
zunächst wünschen wir Ihnen ein frohes, gesundes und friedvolles neues Jahr! Wir hoffen Sie und Ihre Familien sind weiterhin gesund geblieben!
Das neue Jahr bringt Neuerungen mit sich, die auch uns im Vereinsbetrieb treffen. Die größte Änderung ist die Verschärfung von 2G auf 2G+.
Alle Teilnehmer ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Impfnachweis oder ein Genesenen-Zertifikat vorzuweisen. Die Nachweise sind als QR-Code (auf dem Handy oder in Papierform oder durch Immunkarte) vorzulegen. Der verantwortliche Übungsleiter wird die QR-Codes zur Prüfung einscannen.
Kinder- & Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind durch die regelmäßigen Schultestungen weiter den immunisierten Personen gleichgestellt. Eine Impfung darf, muss aber nicht nachgewiesen werden. Dies befreit die Kinder jedoch nicht von der zusätzlichen Testpflicht (siehe unten).
Bitte achten Sie darauf, dass alle Teilnehmer ab dem 16. Lebensjahr ggf. ein Ausweisdokument vorlegen können müssen, sofern sie dem Übungsleiter nicht persönlich mit Namen bekannt sind.
Zusätzlich muss jeder Teilnehmer, einen tagesaktuellen offiziellen Negativtest vorlegen, um am Training teilzunehmen. Dies gilt für ALLE Angebote des Vereins. Wahlweise ist auch ein PCR-Test zulässig, der nicht älter als 48 Stunden ist (bitte beachten Sie hier die Uhrzeit der Testung!) Der Test muss durch eine offizielle Teststelle erfolgen und sollte eine Prüfstellen-Nr./Teststellen-Nr./Terminbuchungs-Nr. aufweisen, da die Echtheit hiermit überprüft werden kann. Kita-Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen. Wir empfehlen jedoch dringend zum Schutz aller Teilnehmer, vor dem Training einen Test mit dem Kind zu machen. Kita-Kinder müssen ohne Test nachweisen, dass sie derzeit noch die Kita besuchen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne via Email bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch, indem Sie den Anrufbeantworter besprechen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Änderungen im Vereinsbetrieb ab 24.11.2021
Liebe Eltern,
liebe Mitglieder,
am 24.11.2021 ist die neue CoronaSchVO in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl neuer Regelungen. Einige betreffen den Sport und somit auch unseren Verein und seine Abläufe. Die Vorschriften gelten nicht nur für Bäder, sondern grundsätzlich alle Sportstätten. Ergänzend zum Sportbetrieb gilt für Vereinsversammlungen aktuell die 3G-Regel (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6).
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen).
Das heißt:
- Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
- Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.
Maskenpflicht im Schwimmbad / Sporthalle
Es besteht eine Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich. (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Dies heißt:
- Alle Trainingsteilnehmer müssen auch beim Umkleiden ihre Maske tragen.
- Erst im Schwimm- und Beckenbereich oder in der Sporthalle darf sie abgesetzt werden. Alle Teilnehmer sollten eine Dose oder Tüte für Ihre Maske mitbringen, damit sie vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt ist. Nach der Trainingseinheit ist die Maske bis zum Verlassen des Schwimmbades oder der Sporthalle wieder aufzusetzen.
Zugangsbeschränkungen im Schwimmbad:
Grundsätzlich resultiert aus der CoronaSchVO eine Zugangsbeschränkung für Bäder (Freizeiteinrichtungen) auf Immunisierte Personen (2G). Dies gilt sowohl für die gemeinsame Sportausübung in Wettkampf und Training (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) als auch den öffentlichen Badebetrieb (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8). Dies schließt auch einfache Besucher, die das Bad betreten, mit ein.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es für:
- Personen bis einschließlich 15 Jahren (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)
(sie gelten aufgrund der verbindlich durchgeführten Schultestungen auch ohne Nachweis als getestet - außer in den Ferien) - Personen mit ärztlichem Attest, welches besagt, dass sie bis zu einem Zeitpunkt welcher maximal sechs Wochen zurückliegt aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, wenn diese über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten, höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)
Das heißt:
Alle Jugendlichen im Alter von 16+17 Jahren, dürfen nur geimpft oder genesen am Training teilnehmen. Die Schultestung reicht hier nicht mehr aus. Die Jugendlichen müssen genauso wie die Erwachsenen einen Impfnachweis mit QR Code vorweisen.
Zutrittskontrolle
Die Immunisierungsnachweise „sollen“ über die CovPassCheck-App des RKI überprüft werden und es ist stichprobenartig oder bei unbekannten Personen immer ergänzend ein amtlicher Ausweis abzugleichen. (§ 4 Abs. 6). Der Verein ist für die Zutrittskontrolle (2G und in Ausnahmefällen 3G) zuständig und protokolliert die Überprüfung zur Sicherheit schriftlich, damit bei einer möglichen Kontrolle keine Bußgelder entrichtet werden müssen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Danke für Ihre Unterstützung in dieser „anstrengenden“ Zeit.
Inga Scheike
Sportliche Leitung