Neuer Schwimmkurs ausgeschrieben
Liebe Eltern,
wir haben für Sie in der Rubrik "Unsere Schwimmkurse" einen neuen Schwimmkurs im März 2022 angekündigt.
Es stehen wieder zwei Mal 6 Plätze zur Buchung bereit. Die Anmeldung startet am 29.01.2022 um 9.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt erscheint ein Link zum Anmeldeformular in der Ausschreibung (Tabelle).
Die derzeitige Nachfrage ist riesig. Wir gehen davon aus, dass die Kurse innerhalb kürzester Zeit ausgebucht sind. Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Emailbestätigung, sofern noch Kursplätze frei waren und Ihre Anmeldung angenommen wurde.
Bescheinigungen durch die Schule / Gültigkeit von PCR Pooltestungen
Liebe Eltern,
in den vergangenen Stunden gab es eine Vielzahl an Fragen bezüglich der Testvorgaben und dazugehörigen Bescheinigungen durch die Schulen.
Hierzu heißt es in der aktuellen Corona Test- & Quarantäneverordnung des Landes NRW (gültig ab 12.01.2022) wie folgt:
...
§ 4a Schultestungen
In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den bundesrechtlichen Regelungen und den besonderen Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung statt. Den getesteten Personen ist auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen haben, von der Schule ein Testnachweis nach § 2 auszustellen. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung.
...
Quelle: https://www.land.nrw/corona Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 12. Januar 2022 (PDF)
Gemäß dem vorstehenden Auszug aus der Verordnung ist klar geregelt, dass die Schulen den getesteten Personen auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 2 ausstellen müssen.
Des weiteren ist eine Besonderheit für die PCR-Pooltestungen ersichtlich. Grundsätzlich gilt, dass der Zeitpunkt der Testvorname ausschlaggebend dafür ist, wann ein Test die maximalen 24h/48h Gültigkeit erreicht hat. Bei der PCR-Pooltestung gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebisfeststellung. Achten Sie bei den Bescheinigungen darauf, dass der Zeitpunkt der Bekanntgabe aufgeführt wurde. Ggf. können Sie dann eine Testung vom Dienstag am Donnerstag Abend beim Training noch nutzen.
Weitere Änderung der CoronaSchV ab 13.01.2022
Liebe Mitglieder,
liebe Eltern,
das Land NRW hat mit Wirkung zum 13.01.2022 eine weitere Änderung der CoronaSchV beschlossen. Für uns relevant ist nun, dass "geboostere" Personen (also Personen, die bereits Ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben) von der 2G+ Regelung insofern befreit wurden, dass sie keinen aktuellen Negativtest mehr vorlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass zu jeder Trainingseinheit das digitale Impfzertifikat vorgelegt werden muss. Leider sieht man derzeit über die Check App noch nicht, ob jemand "geboostert" wurde. Hierfür ist derzeit noch das Aufrufen des Zertifikates notwendig. Sollten Sie dem jeweiligen Übungsleiter keinen Einblick in Ihr Zertifikat gestatten, müssen Sie uns leider wie gehabt einen aktuellen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24h ist. Auf den Immunkarten und dem Zertifikat in Papierform ist bereits zu erkennen, dass eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Danke für Ihr Verständnis.
Die Regelung für "geboosterte" Teilnehmer gilt für ALLE ANGEBOTE des Vereins. Hierbei ist es egal, ob die "geboosterte" Person ein Kind oder ein Erwachsener ist.
Vielen Dank für Ihre Untestützung!
Neuregelungen zum Trainingsbeginn am 10.01.2022
Liebe Eltern,
liebe Mitglieder,
zunächst wünschen wir Ihnen ein frohes, gesundes und friedvolles neues Jahr! Wir hoffen Sie und Ihre Familien sind weiterhin gesund geblieben!
Das neue Jahr bringt Neuerungen mit sich, die auch uns im Vereinsbetrieb treffen. Die größte Änderung ist die Verschärfung von 2G auf 2G+.
Alle Teilnehmer ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Impfnachweis oder ein Genesenen-Zertifikat vorzuweisen. Die Nachweise sind als QR-Code (auf dem Handy oder in Papierform oder durch Immunkarte) vorzulegen. Der verantwortliche Übungsleiter wird die QR-Codes zur Prüfung einscannen.
Kinder- & Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind durch die regelmäßigen Schultestungen weiter den immunisierten Personen gleichgestellt. Eine Impfung darf, muss aber nicht nachgewiesen werden. Dies befreit die Kinder jedoch nicht von der zusätzlichen Testpflicht (siehe unten).
Bitte achten Sie darauf, dass alle Teilnehmer ab dem 16. Lebensjahr ggf. ein Ausweisdokument vorlegen können müssen, sofern sie dem Übungsleiter nicht persönlich mit Namen bekannt sind.
Zusätzlich muss jeder Teilnehmer, einen tagesaktuellen offiziellen Negativtest vorlegen, um am Training teilzunehmen. Dies gilt für ALLE Angebote des Vereins. Wahlweise ist auch ein PCR-Test zulässig, der nicht älter als 48 Stunden ist (bitte beachten Sie hier die Uhrzeit der Testung!) Der Test muss durch eine offizielle Teststelle erfolgen und sollte eine Prüfstellen-Nr./Teststellen-Nr./Terminbuchungs-Nr. aufweisen, da die Echtheit hiermit überprüft werden kann. Kita-Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen. Wir empfehlen jedoch dringend zum Schutz aller Teilnehmer, vor dem Training einen Test mit dem Kind zu machen. Kita-Kinder müssen ohne Test nachweisen, dass sie derzeit noch die Kita besuchen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne via Email bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch, indem Sie den Anrufbeantworter besprechen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!